Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Sportwelt Schäfer
(Trainings-Bereich für Gesundheit & Leistungsfähigkeit)
Sprachlicher Hinweis
Soweit in den vertraglichen Regelungen oder den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche oder weibliche Sprachform verwendet wird, geschieht dies lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen und Regeln vor Ort gelten gleichermaßen für Angehörige sämtlicher Geschlechter.
Präambel:
Wir wollen einer Sport Community Orientierung geben, Kompetenz deutlich machen und echte Problemlösung und Bedürfnisorientierung bieten.
Gerade in einer Welt voller digitaler Trainingsimpulse soll durch qualifizierte Trainerinnen und Trainer durch individuelle Bedürfnisklärung die Hilfe für eine mögliche Problemlösung und/oder dem Erreichen von Zielen die entsprechende Unterstützung folgen.
Grobe Ziel-Bereiche sind die Schmerzreduzierung – die Figur-Optimierung – der Athletik-Bereich.
Es geht um Muskeltraining, der richtigen Nährstoff-Aufnahme und dem achtsamen Umgang auch mit sich selbst – basierend auf der ganzheitlichen Myoreflex-Methode nach Dr. med. Mosetter (arbeitet mit Reha-Patienten und Leistungssportler gleichermaßen; https://mosetter.de/).
Jeder Mensch ist zeitlich anders gefordert. Um maximale Trainings-Flexibilität zu bieten, haben wir die personallose Zeiten eingeführt und stellen damit unsere Anlage unseren Mitgliedern von morgens 05:00 – 24:00 Uhr an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung.
Dies funktioniert jedoch nur durch Einhaltung klarer Regeln - roten Ampeln - und erfordert allseits eine große Vertrauens-Basis!
Monatlich kündbare Verträge und ein zielorientiertes modular aufgebautes Tarifsystem bieten viel finanzielle Flexibilität.
Erhaltet mit uns zusammen einen Platz, wo man sein kann und sein möchte – zusammen in einer großen Gemeinschaft und mit Trainern und Trainerinnen, die sich kümmern. #ZeitfürDich – wenn Du sie Dir auch für uns nimmst und aktiv bist.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Sportwelt Schäfer KG (im nachfolgenden als Sportwelt bezeichnet) und Verbrauchern (im Folgenden als Mitglied bezeichnet), die im Rahmen eines Vertragsabschlusses im Trainings-Bereich der Sportwelt geschlossen werden.
Verbraucher ist in diesem Sinne jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (gesetzliche Definition laut § 13 BGB). Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.
Im Falle des Vertragsabschlusses, wird die natürliche Person zum Mitglied. Der Vertragsabschluss kommt mit folgender Gesellschaft zustande:
Sportwelt Schäfer KG, Im Goldenen Tal 8, 53902 Bad Münstereifel
Geschäftsführer: Franz Peter Schäfer
Handelsregisternummer: HRA 6265
Registergericht: Amtsgericht Bonn
Die Kontaktinformationen der Gesellschaft lauten:
Telefon: 02253-7643
E-Mail: info@sportwelt-schaefer.de
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz der Gesellschaft lautet: DE246898734
2. Vertragsabschluss, Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages
2.1 Die Nutzungsvereinbarung zwischen der Sportwelt und dem Mitglied kann am Standort nach der Beratung abgeschlossen werden oder online über die Website der Sportwelt („Online-Verträge“). Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten zudem Sonderbestimmungen.
2.2 Die online Nutzungsvereinbarung wird über die Website des Fitnessstudiobetreibers abgeschlossen. Vor Abschluss eines solchen Vertrages wird der wesentliche Vertragsinhalt, das ist Dauer des Vertrages und der Preis zusammengefasst. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird der Fitnessvertrag verbindlich abgeschlossen.
2.3 Für den über die Website der Sportwelt abgeschlossene Fitnessvertrag gilt das wesentlicher Vertragsinhalt ist, dass Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen werden können. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. Verwendung des Online-Kündigungsbutton, ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann auch das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
2.4 Werden zwischen dem Mitglied und der Sportwelt im Fitnessvertrag einzelvertragliche Regelungen vereinbart, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen, so gehen die im Fitnessvertrag getroffenen Bestimmungen den AGB vor. Die übrigen Regelungen in den AGB, die den einzelvertraglichen Bestimmungen nicht widersprechen, bleiben weiterhin aufrecht.
2.5 Zum ersten Vertragsabschluss gehört eine kostenlose 2-wöchige Testphase (pro Person nur einmal möglich und gilt nur für Personen, die ihren festen Wohnsitz im Umkreis von 30 km zum jeweiligen Standort haben).
Beiden Vertragspartnern steht es frei, das Vertragsverhältnis sowie optional gebuchten Add-ONs während der einmaligen, kostenlosen Testphase ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch die zur Verfügung gestellten Systeme bzw. Kündigungsbuttons aufzulösen. Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Ab diesem Tag können Leistungen nicht mehr beansprucht werden. Eventuell bereits bezahlte Gebühren und Beiträge werden dem Mitglied rückerstattet.
Die kostenlose Testphase kann egal ob bei Anmeldung in der Sportwelt oder bei online Anmeldung pro Person ausnahmslos nur einmal genutzt werden!
Wird kein Storno oder Auflösung während der kostenlosen Testphase ausgesprochen, beginnt die Buchung der zu diesem Zeitpunkt fälligen Beträge (siehe Punkt 6 'Entgelte, Fälligkeiten, Verzug').
2.6 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen jeweils unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Die Kündigung muss in Textform oder über den Kündigungs-Button erfolgen. Dieser Vorgang gilt auch für gebuchte AddOns, d.h. auch diese sind einzeln monatlich kündbar.
2.7 Die Sportwelt kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:
2.7.1 Die Anlage kann grundsätzlich nur vom zahlenden Mitglied höchstpersönlich genutzt werden darf (§123 StGB). D.h. die Zutrittsberechtigung ist nicht übertragbar!
Straftaten sind weiterhin: Mitglied stiehlt (§242 StGB) oder Mitglied beschädigt mutwillig irgendetwas (§303 StGB). Derartige Verstöße führen zum Recht der außerordentlichen Kündigung durch die Sportwelt Schäfer und einer strafrechtlichen Verfolgung
2.7.2 Ein strafbares Delikt liegt ebenso vor, wenn das Mitglied anderweitige Maßnahmen ergreift, um unbefugten Personen Zutritt zum Club zu verschaffen oder ADD-ON Leistungen selbst zu erschleichen oder anderen nicht Berechtigten verfügbar zu machen.
2.7.3 Das Mitglied verstößt trotz Abmahnung erneut gegen die Vorschriften zur Nutzung der Sportwelt, u.a. bzgl. Hausordnung, Öffnen der Türe für Leute, die versuchen reinzukommen - wofür es in der Regel gute Gründe gibt. Neben Verstößen, ausstehenden Beiträgen, etc., kann auch das fehlende Modul `MembersOnly` mit Informationen zum eingesetzten Kamera-System, etc. der Grund sein;
2.7.4 Das Mitglied im Fitnessstudio eine gerichtlich strafbare Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann, setzt (u.a. Verursachung von Personen- und Sachschäden, Besitz, Konsum oder Anbieten von Alkohol, Drogen, Anabolika, etc. oder unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, Waffenbesitz, etc.);
2.7.5 Das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;
2.8 Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.
2.9 Fitnessverträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit erteilter Zustimmung der gesetzlichen Vertreter abgeschlossen werden - siehe Einverständnis-Erklärung der Eltern (Punkt 4.2.3).
2.10 Bistro- und/oder Vertragsguthaben durch getätigte Einzahlungen werden nicht in bar oder anderer Form ausgezahlt, können jedoch, solange das Guthaben reicht, in Anspruch genommen werden.
3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
3.1 Art und Umfang der nicht auf andere Personen übertragbaren Leistungen richten sich nach dem jeweils zwischen der Sportwelt und dem Mitglied abgeschlossenen Vertrag.
3.2 Jedes Mitglied ist nach Vertragsabschluss zum Betreten und Nutzung des Fitness-Studios in den kommunizierten Öffnungszeiten mit Personal berechtigt. Um auch in den personallosen Zeiten trainieren zu können, bedarf es der kostenfreien Zusatzleistung Members Only, die im Welcome-Termine oder der Trainingseinweisung gebucht werden kann.
3.3 Zu den Vertragsleistungen gehören folgende verbindliche Leistungen und frei wählbare Zusatzleistungen:
3.3.1 Einmaliges Startpaket (verbindlich zu zahlende Leistung):
Dies beinhaltet einen persönlichen Beratungstermin bzw. bei online-Abschluss einen welcome Termin mit allen wichtigen organisatorischen Punkten, dem Transponder-Armband für den Check IN/OUT und Nutzung für Umkleideschränke, Selbstbedienungstheke, eGym-Geräte (falls dieses AddOn gebucht wurde) usw. sowie eine Körper-Diagnostik.
Dazu kommt eine Trainingseinweisung (60 min) in einen bedürfnis-orientierten und aufgrund der Körper-Diagnostik empfohlenen ersten Trainingsplan. Die Sportwelt kann bei gesundheitlicher Unsicherheit vom Mitglied eine Unbedenklichkeitserklärung vom behandelnden Arzt einfordern. Ist dies der Fall, ist diese Unbedenklichkeitserklärung bindet für den Vertragsabschluss.
Es kann auch eine erweiterte Trainings-Einweisung (z.B. bei gesundheitlichen Problemen, zusätzlich aufkommenden Fragen usw.) für eine höhere Startgebühr und dafür mehr persönliche Zeit gebucht werden.
3.3.2 Basis-Vertrag (verbindlich zu zahlende Leistung):
Der Basis-Vertrag beinhaltet das Training an den beiden Standorten in 53902 Bad Münstereifel, Im Goldenen Tal 8 und in 53894 Mechernich-Kommern, Seeweg 9.
Im Basis-Tarif ist der Nutzer innerhalb der kommunizierten Öffnungszeiten mit Personal berechtigt, die nachstehend angeführten Leistungen in Anspruch zu nehmen:
- Nutzungsmöglichkeit der Krafttrainingsgeräte
- Nutzungsmöglichkeit der Herzkreislaufgeräte
- Nutzungsmöglichkeit des Freihantel- und Functional-Trainingsbereichs
Nicht enthalten sind im wöchentlichen Beitrag die zusätzlichen und als AddOns bezeichnete Zusatzleistungen (siehe 3.3.3).
Bei Kunden, die während des Vertragsschlusses das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewährt das Studio für die Zeit bis zum Vollenden des 21. Lebensjahres einen Rabatt in Höhe von 2,00 € auf den 14-tägigen Mitgliedsbeitrag. Wurde eine Testphase vereinbart, wird der Rabatt erst ab Ende der Testphase gewährt
3.3.3 Zusätzliche Leistungen (Leistungen können bedürfnis-orientiert dazu gebucht werden):
Nicht im wöchentlichen Beitrag enthalten sind zusätzliche und als solche gekennzeichneten Angebote – sogenannte AddOns.
Folgende AddOns werden an den Standorten angeboten (gültig ab 01.02.2025):
- Nutzung der elektronischen Trainingszirkel eGym (beide Standorte)
- Nutzung des Physio-Trainingsbereichs (nur in Bad Münstereifel)
- Teilnahme an den angebotenen Gruppenkursen (beide Standorte)
- Inanspruchnahme von 3-monatlicher Diagnostik inklusive Trainingsplanung (beide Standorte)
- Inanspruchnahme Wellness Modul mit brainLight System und Überwasser-Massage-Liege (nur in Bad Münstereifel)
- Nutzung des Hyrox-Bereiches (nur in Kommern)
- Getränke Abos Mineral und/oder Kaffee und/oder shakes (keine Weitergabe an Dritte erlaubt !!)
- Sonstige kommende AddOns, denn die vorstehende Aufzählung der „Add-ONs“ ist beispielhaft und nicht abschließend.
Zusätzliche Einzelleistungen, die einmalig erfolgen und damit jeweils einmalig zu zahlen sind:
- Gesundheitschecks (bei uns als Diagnostik mit verschiedenen Angeboten – enthalten Tests aus Mobee 360 und Spiro-Ergometrie - bezeichnet)
- Von den gesetzlichen Krankenkassen geförderte §20 Kurse (nähere Informationen im §20 Kurs-Flyer)
- Tageskarten
3.3.4 Halbjährliche Gebühren für erweiterte Trainingsleistungen(verbindlich zu zahlende Leistung):
Hierunter fallen digitale Zusatzleistungen wie z.B. die SportweltAPP, hierzu gehört weiterhin die Teilnahme an regelmäßig stattfindenden Talkrunden, Gruppen-Workshops oder Vorträgen, etc.. Auch beinhaltet sind wichtige Trainingsinformationen vom Forschungsinstitut für Training in der Prävention aufgrund neuester Studienergebnisse.
4. Nutzung der Trainingseinrichtungen
4.1 Zutrittsgewährung
4.1.1 Der Zutritt zur Anlage ist nur während der kommunizierten Öffnungszeiten und nur mit dem Sportwelt-Medium (Transponder-Armband) möglich. Wir unterscheiden zwischen personallosen Öffnungszeiten mit EINZEL-CHECK-IN am Einlesegerät (= Türöffner) vor der Eintrittstür oder dem Besuch während der Personalzeiten mit Check-In an ausgewiesenen Check-In-Punkten.
4.1.2 Für die Zutrittsmöglichkeit in den personallosen Zeiten ist das zusätzliche Modul Members-Only ADD-ON dazu zu buchen. Dies ist aktuell noch kostenfrei.
4.1.2 Jedes Mitglied hat das Transponder-Armband sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Die in Verlust geratene bzw. beschädigte Zutrittsberechtigung verliert mit Ausstellung der neuen jeweiligen Zutrittsberechtigung (Kostenpunkt EUR 15) ihre Gültigkeit.
Nach Beendigung der Mitgliedschaft kann die genannte Zutrittsberechtigung an das Fitnessstudio zurückgegeben werden. Ein Betrag hierfür wird nicht erstattet.
4.1.3 Die Zutrittsberechtigung ist – wie bereits dargestellt - nicht übertragbar! Jede unbefugte Weitergabe des Transponderarmbandes zur jeweiligen Zutrittsberechtigung ist untersagt (siehe Punkt 2.7.1 und 2.7.2).
4.1.4 Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und durch Nutzung der jeweiligen Zutrittsberechtigung möglich. Im Falle angemahnter Außenstände von Mitgliedsbeiträgen, Fehlverhalten, usw. wird das Transponderarmband gesperrt und damit der Zutritt nicht mehr möglich – auch in den personallosen Zeiten.
4.1.5 Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
4.1.6 Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in die/den Räumlichkeiten der Sportwelt ist untersagt.
4.1.7 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Trainings-Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
4.2 Besonders zu beachtende Punkte zur Zutrittsgewährung
4.2.1 Besondere zustimmungspflichtige Datenschutz-Punkte sind besonders geschützte Daten und bedürfen einer individuellen Zustimmung. Diese besondere Zustimmung erfolgt über das separate Zustimmungs-Tool. Informationen zu diesen Daten sind ebenso in der Datenschutzerklärung aufgeführt (https://www.sportwelt-schaefer.de/datenschutz).
4.2.2 Minderjährige Mitglieder (unter 18 Jahren)
Hier sind alle Erziehungsberechtigten gefordert, eine Einverständniserklärung zu unterschreiben und mindestens ein Erziehungsberechtigter beim Welcome-Termin dabei zu sein.
4.3 Zutritt zum Trainings-Bereich & besondere Hinweise zu `personallosen Öffnungszeiten`
4.3.1 Für die Nutzung der personallosen Zeiten ist das AddOn MembersOnly zwingend notwendig, woran wichtige zusätzliche datenschutztechnische Gründe (z.B. Kamera-System) geknüpft sind.
4.3.2 Der Zutritt ist Jugendlichen unter 18 Jahren grundsätzlich nicht in personallosen Zeiten gestattet.
Der Zutritt ist Jugendlichen unter 18 Jahren und über 16 Jahren ausnahmsweise gestattet, wenn beide Erziehungsberechtigten sich in einer Einverständniserklärung dafür aussprechen (siehe Vorlage).
Der Zutritt ist Jugendlichen unter 16 ausnahmsweise gestattet, wenn mindestens ein Erziehungsberechtigter das Kind begleitet, mittrainiert und die Aufsichts- und Sorgfaltspflichten wahrnimmt. Der Erziehungsberechtigte muss selbst auch Mitglied der Sportwelt sein.
4.3.3 Der Nutzer nimmt auch zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen (mit Überwachung des Trainings) nicht anwesend sind.
Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung ist in diesen personallosen Öffnungszeiten daher nichtmöglich.
Vor allem aber können deshalb etwaige Trainingsunfälle oder andere Notsituationen nicht durch die Sportwelt Mitarbeiter/innen wahrgenommen werden.
4.3.4 Seitens des Anlagenbetreibers wird ein einfach bedienbares Notruf-System (Almas Personen-Notsignal-Anlagen) zur Verfügung gestellt. Der Notruf läuft auf einer Leitstelle auf, die dann Hilfeleistungen und entsprechende Maßnahmen initiiert. Realisiert wird dies durch die vorhandene Safe Watch, von denen eine stationär an der Notfallwand zu finden ist und eine beim Einzeltraining am Handgelenk getragen werden sollte.
Genaue Handlungsempfehlungen sind beschrieben sowie sämtliche Notrufnummern, Erste-Hilfe Einrichtungen und die Beschreibung dieser (Defibrillator, Erste Hilfe Koffer).
Ebenso sind Kontaktdaten von Hilfspersonen bei Unglücksfällen in der Sportwelt ausgehängt. Alles befindet sich an einer sehr auffälligen Notfallwand im erweiterten Eingangsbereich.
4.3.5 Aus Sicherheitsgründen wird in den personallosen Öffnungszeiten ein Training ausdrücklich nur gemeinsam mit einem weiteren Mitglied empfohlen oder das Mitgliedglied trägt die safe watch.
4.3.6 In personallosen Zeiten werden Kontroll-Rundgänge durchgeführt. Daher ist es wichtig, dass alle Anwesenden ordnungsgemäß eingecheckt sind. Mitgebrachte Gäste ohne Mitgliedschaft in der Sportwelt führen zu einer Abmahnung der mitbringenden Mitglieder.
4.3.7 Die Sportwelt überwacht während der ausgewiesenen personallosen Öffnungszeiten den Eingangsbereich, die Notausgänge, den Kassenbereich und damit zugehörige Teile der Trainingsfläche durch Videokameras.
Die Videoüberwachung dient dem Zweck zum Schutz vor Einbruch, unbefugtem Zutritt, Diebstahl und Sachbeschädigung und im Fall der Feststellung vorgenannter Delikte, der straf- wie auch zivilrechtlichen Verfolgung der Taten (siehe auch Punkt `P`).
Die Löschung der Daten erfolgt nach 48 Stunden. Bei einem Vorfall, also einem Einbruch, einem Hausfriedensbruch, einem Diebstahl oder einer Sachbeschädigung wird die relevante Aufzeichnung bis zum Abschluss eines zivil- oder strafrechtlichen Verfahrens gespeichert.
Das Mitglied wird im Rahmen der Datenschutzerklärung, sowie dem Aushang zur Videoüberwachungskamera über die Betroffenenrechte (insbesondere Art. 16 -18, 77 DSGVO) informiert.
4.3.8 Das Duschen ist nur bis 10 Minuten vor den Schließzeiten der personallosen Trainingszeiten möglich. Um 24:05 Uhr schaltet sich die Alarmanlage an.
4.4 Grundsätzliche Hygienevorschriften
4.4.1 Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen und in der Anlage gewechselten Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat beim Training ein großes Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten grundsätzlich unterzulegen ist.
4.4.2 Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten bzw. von den Mitgliedern so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen, etc. und die Ordnung zu respektieren, d.h. Hilfsmittel wieder an die hierfür vorgesehene Stelle einzuordnen – siehe auch Hausordnung.
4.5 Sicherheitshinweise beim Umgang mit Geräten und Ausbau der Trainingsmöglichkeiten
4.5.1 Sämtliche Fitnessgeräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Eine Sensibilisierung hierzu erfolgt im Trainings-Einweisungstermin zu Beginn der Mitgliedschaft.
4.5.2 Um das Training auszubauen und nach und nach den Trainingsplan immer wieder anpassen zu können sowie andere Geräte-Variationen kennenzulernen, werden von der Sportwelt Talkrunden und Workshops mit immer wieder neue Trainings-Themen und Trainings-Variationen angeboten. Die Grundlage hierfür bildet immer die Myoreflex-Methode.
4.5.3 Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln – so, wie auch mit dem Körper umgegangen werden sollte.
4.6 Umgang mit mitgebrachten Taschen, etc.
4.6.1 Sämtliche Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Umkleideschränke zu verstauen und dürfen nicht im Trainings-Bereich gelagert werden. Die Sportwelt haftet, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht für das Abhandenkommen von liegen gelassenen Sachen, bei Diebstahl oder Einbruch durch andere Mitglieder oder Begleitpersonen.
Das Mitglied verpflichtet sich seine persönlichen Sachen in den bereit gestellten Umkleideschränken zu versperren. Diese sind keine Wertschließfächer und daher sollten tatsächliche Werte immer zu Hause bleiben.
Es wird für den Verlust oder die Beschädigung von nicht ordnungsgemäß versperrten Gegenständen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern bzw. sonstigen Personen, die der Sportwelt zuzuordnen sind, gehaftet. Schäden sind der Sportwelt unverzüglich anzuzeigen.
4.7 Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen
4.7.1 Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen, z.B. durch zu hohe Gewichte im Freihantel-Bereich, die zu eigenen Schäden bzw. zur Gefährdung anderer durch unkontrolliertes Fallen-lassen von Gewichten führen können.
4.7.2 Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger, ausdrücklicher Einwilligung zulässig – muss Dritten gegenüber nachweisbar sein.
4.7.3 Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu leisten bzw. Hilfe zu holen (siehe auch Notfallwand).
4.8 Sonstiges
4.8.1 Das Anbieten sowie Abhalten jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitness-Studio, wie z.B. Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf vorheriger individueller Vereinbarung mit der Sportwelt.
4.8.2 Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.
4.8.3 Die Sportwelt kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen.
Empfehlungen des Trainer-Teams spiegeln die subjektive Einschätzung der Coaches wider; die Verantwortung des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen.
5. Öffnungszeiten
5.1 Die Öffnungszeiten werden von der Sportwelt in den Räumlichkeiten der Anlagen deutlich sichtbar ausgehängt. Ebenso der Umgang mit den personallosen Zeiten.
6. Entgelt Fälligkeiten und Verzug
6.1 Die Mitgliederverwaltung übernimmt für die Sportwelt die DSB-ONE GmbH, Member Service, Am Leinwedel 6, D-74889 Sinsheim, E-Mail: sportwelt-schaefer@z-m-v.de
6.2 Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) wird 2-wöchentlich – jeweils zu Beginn der geraden Kalenderwoche - im Vorhinein zur Zahlung fällig und abgebucht (mit Ausnahme der Mitglieder, die vor 2020 eingestiegen sind und noch monatlich gebucht werden). Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inklusive der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
6.3 In der ersten Abbuchung werden abgebucht: Die Startgebühr, der noch fällige Beitrag nach der kostenlosen Testphase bis zur normalen 2-wöchentlichen Abbuchung und der normale 2-wöchentliche Beitrag, der immer für die nächsten beiden Wochen im Voraus gezahlt wird.
6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges durch eine Rücklastschrift ist die Sportwelt berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Bei vom Mitglied verschuldeten Zahlungsrückständen (verschuldeter Zahlungsverzug) können darüber hinaus Betreibungskosten - soweit gesetzlich zulässig - geltend gemacht werden, sofern die Kosten zur Einbringung der Rückstände notwendig sowie zweckentsprechend sind und in einem angemessenen Verhältnis zur offenen Forderung stehen. Ebenso werden die von der Bank erhobenen Gebühren in Rechnung gestellt.
6.5 Die Mitgliederverwaltung ist unter der E-Mail: sportwelt-schaefer@z-m-v.de erreichbar. Die Sportwelt nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
7. HAUSORDNUNG
7.1 Das Mitglied verpflichtet sich, die geltende Hausordnung einzuhalten, sofern in dieser keine rechtswidrigen Anordnungen getroffen werden. Eine Abschrift der Hausordnung ist dem Vertrag beigelegt sowie am Standort sichtbar ausgehängt. Mit Abschluss des Mitglieds-Vertrages in der Sportwelt bestätigt das Mitglied, diese gelesen und verstanden zu haben.
8. Datenschutz
8.1 Der Sportwelt sind die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Daten seiner Mitglieder wichtig. Die Datenschutzerklärung ist jederzeit online unter https://www.sportwelt-schaefer.de abrufbar. Im Rahmen des Vertragsschlusses erhält das Neu-Mitglied die Datenschutzerklärung per Email.
Die Bestätigung, die Datenschutzerklärung gelesen und verstanden zu haben, ist eine wichtige Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Besondere Einwilligungen sind im Bestätigungs-Tool einzeln zu akzeptieren und eine weitere wichtige Voraussetzung, um in der Sportwelt Schäfer trainieren zu können.
8.2 Die Sportwelt überwacht während der ausgewiesenen personallosen Öffnungszeiten den Eingangsbereich, die Notausgänge, den Kassenbereich und damit zugehörige Teile der Trainingsfläche durch Videokameras.
Die Videoüberwachung dient dem Zweck zum Schutz vor Einbruch, unbefugtem Zutritt, Diebstahl und Sachbeschädigung und im Fall der Feststellung vorgenannter Delikte, der straf- wie auch zivilrechtlichen Verfolgung der Taten (siehe auch Punkt `P`). Die Löschung der Daten erfolgt nach 48 Stunden.
Bei einem Vorfall, also einem Einbruch, einem Hausfriedensbruch, einem Diebstahl oder einer Sachbeschädigung wird die relevante Aufzeichnung bis zum Abschluss eines zivil- oder strafrechtlichen Verfahrens gespeichert. Das Mitglied wird im Rahmen der Datenschutzerklärung, sowie dem Aushang zur Videoüberwachungskamera über die Betroffenenrechte (insbesondere Art. 16 -18, 77 DSGVO) informiert.
Wir versichern Ihnen, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und wir uns bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Der Nutzer akzeptiert die beiliegende Datenschutzbestimmung, die zu den AGBs gehört.
9. Betriebsunterbrechung
9.1 Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur der Trainingsfläche oder anderen Bereichen, sind ganztägige Betriebsunterbrechungen möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind rechtzeitig vorab per Aushang auf den Anlagen bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat die Sportwelt Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
10. Stilllegung des Vertrages
10.1 Weist das Mitglied nach, dass es aus Krankheitsgründen, Verletzungen etc. (ausschließlich gesundheitliche Gründe mit Attest) mindestens 4 Wochen an der Inanspruchnahme der Leistungen des Studios gehindert ist, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Verhinderung (z.B. Krankheit, Schwangerschaft, etc.) für einen im Voraus zu bestimmender Zeitraum ausgesetzt werden (maximal bis 6 Monate).
Sollte dies vom Mitglied gewünscht sein, ist es Aufgabe des Mitglieds einen entsprechenden Aussetzungsantrag auszufüllen. Außerordentliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Stilllegungen sind maximal bis zur letzten Beitrags-Abbuchung rückwirkend möglich. Optionale Add-ONs werden bei einer Stilllegung der Mitgliedschaft automatisch für diese Dauer entsprechend mit pausiert.
11. Aufklärung
11.1 Es ist den Sicherheitsanweisungen des Personals und der Trainer stets Folge zu leisten.
11.2 Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter/innen der Sportwelt weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist – trotz durchgeführter Anamnese.
11.3 Das Mitglied wurde von der Sportwelt darüber aufgeklärt, dass im Mitglieds-Beitrag über die Trainingseinweisung in den ersten Trainingsplan zu Beginn der Mitgliedschaft, keine individuelle Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und das Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert bzw. die Bedienung dieser Geräte bekannt ist.
Ist das Mitglied unsicher empfiehlt die Sportwelt dem Nutzer das AddOn der 3-monatlich fälligen neuen Trainingsplanung, inkl. Diagnostik dazuzubuchen. Alternativ können Personaltrainings für 30 min oder 60 min kostenpflichtig einfach über die SportweltAPP dazu gebucht werden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.
12.2 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
12.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
13. Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung / Musterformular
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nachfolgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsbelehrung/ Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Name: ____________________________
Straße: ____________________________
PLZ und Ort: ____________________________
E-Mail: ____________________________
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Widerrufsfolgen
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Widerrufsformular
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An :
Name:
Straße:
PLZ und Ort:
E-Mail:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (x) den von mir/uns (x) abgeschlossenen Vertrag zur Nutzung der folgenden Leistungen ________________________________
Vertrag geschlossen am (x) ____________________________________________
Name des/der Verbraucher(s) ____________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)__________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)__________________
Datum__________________
(x) Unzutreffendes streichen.